Förderungen

    Eine Hand mit rosa Fingernägeln hält ein silbernes iPhone vor einer Laptop-Tastatur.

    Allgemeine Bedingungen

    Wenn nicht anders angeführt, sind alle Förderungen mit der jeweiligen Bestätigung per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at im Gemeindeamt unter Angabe der Bankverbindung (IBAN) zu beantragen.

    Familien und Bildung

    Geburt

    € 130,00 Dobl-Zwaring Gutscheine und eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 60,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Übergabe durch Bürgermeisterin (bei Gratulation)


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und


    Zeitpunkt der Antragstellung

    • Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes


    Formulare:


    Tagesmütter Betreuung

    Eltern erhalten einen Zuschuss zum monatlichen Elternbeitrag wie folgt:


    Stundenkategorie
    Tagesmutter

    Betreuungskosten

    Elternbeitrag

    Unterstützungsbeitrag der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

    15 Std.

    € 214,76

    € 150,00

    € 64,76

    20 Std.

    € 288,59

    € 175,00

    € 113,59

    25 Std.

    € 362,42

    € 205,00

    € 157,42

    30 Std.

    € 432,89

    € 230,00

    € 202,89

    35 Std.

    € 506,71

    € 280,00

    € 226,71

    40 Std.

    € 580,54

    € 330,00

    € 250,54

    45 Std.

    € 651,01

    € 380,00

    € 271,01

    Tagesmütter Steiermark



    Stand Jänner 2026


    Modalitäten/Abwicklung:

    • Verrechnung erfolgt direkt mit dem Tagesmütterverein Kalsdorf


    Voraussetzung:

    • für Kinder von 0 – 3 Jahren

    • bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres nur, wenn in den Kindergärten Dobl und Zwaring kein Platz frei ist

    • Betreuung bei Tagesmüttern außerhalb der Marktgemeinde Dobl-Zwaring nur wenn kein freier Platz bei einer Tagesmutter innerhalb der Gemeinde mit dem oben angeführten Maximalbetrag


    Tagesmütterförderung

    € 200,00 pro Monat


    Modalitäten/Abwicklung:


    Voraussetzung:

    • Betreuung mind. eines Kindes aus der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

    • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring


    Übernahme der gesamten Ausbildungskosten

    • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring länger als 3 Jahre ab Beginn der Tagesmuttertätigkeit

    • Bei weniger als 3-jähriger Tagesmuttertätigkeit sind die Ausbildungskosten aliquot an die Gemeinde zurück zu bezahlen.


    Schulveranstaltungen

    € 50,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • einmal pro Schuljahr für konkrete Schulveranstaltung (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwochen, Schwimmkurse etc.)

    • bis zur Matura

    • Vorlage der Schulbestätigung über die Teilnahme


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung


    Kinogutschein zum 16. Geburtstag

    € 20,00 (Kinogutschein)


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Schreiben mit Glückwunsch und Gutschein von der Bürgermeisterin


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde


    Maturaball

    € 50,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • schriftlicher Antrag des Maturanten/des Veranstalters per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)

    • Überweisung auf das im Gemeindeamt bekannt zu gebende Maturaballkonto


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Ansuchens


    Positiver Lehrabschluss

    € 200,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Vorlage des Zeugnisses


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung

    • Keine Altersbeschränkung

    • Es werden auch mehrere Lehrabschlüsse mit diesem Betrag gefördert!


    Schulstartgeld

    € 100,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse Volksschule

    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN), Name des Kindes, Bekanntgabe der Schule

    • bei sprengelfremdem Schulbesuch schriftliche Schulbesuchsbestätigung der Volksschule


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

    • Das Ansuchen hat bis längstens zum Ende des laufenden Schuljahres zu erfolgen.


    Musikschule - Förderung

    Um den Unterricht zu den angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden die Schüler*innen von der Marktgemeinde Dobl–Zwaring und vom Land Steiermark gefördert.


    Voraussetzungen:

    • Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das
      24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
      Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000

    • Hauptwohnsitz der Schülerin / des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g.
      Gemeinden

    • beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches
      (= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr

    • regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres
      (Mindestanwesenheit 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)


    Die Förderung wird nur für ein Haupt– oder ein Kursfach gewährt – ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler*innen.





    Förderung des Besuchs der PMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)

    € 1.200,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Jährlich für Kinder der 5. bis 8. Schulstufe der privaten Mittelschule Dobl und aller Privatschulen

    • Die Auszahlung der Förderung erfolgt 2 mal im Schuljahr direkt an die/den Erziehungsberechtigte(n)

    • Die erste Förderungszahlung in der Höhe von € 600,00 für das 1. Semester erfolgt Anfang Oktober des jeweiligen Schuljahres, die zweite Förderungszahlung in der Höhe von € 600,00 für das 2. Semester wird dann Anfang März ausbezahlt.

    • Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

    • Antrag mittels Antragsformular auf Förderung ist an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring zu stellen.


    Förderung des Besuchs der PMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)

    € 1.200,00


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Jährlich für Kinder der 5. bis 8. Schulstufe der privaten Mittelschule Dobl und aller Privatschulen

    • Die Auszahlung der Förderung erfolgt 2 mal im Schuljahr direkt an die/den Erziehungsberechtigte(n)

    • Die erste Förderungszahlung in der Höhe von € 600,00 für das 1. Semester erfolgt Anfang Oktober des jeweiligen Schuljahres, die zweite Förderungszahlung in der Höhe von € 600,00 für das 2. Semester wird dann Anfang März ausbezahlt.

    • Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld. Dies ist beim Besuch der PMS Dobl nicht vorzulegen.


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

    • Antrag mittels Antragsformular auf Förderung ist an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring zu stellen.

    Antragsformular Förderung Schulgeld der PMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)

    Öffentlicher Verkehr

    KlimaTicket Neu
    • KlimaTicket Steiermark Classic € 514,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

    • KlimaTicket Steiermark Classic übertragbar € 624,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

    • KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial € 386,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

    • KlimaTicket Österreich Classic € 1.400,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

    • KlimaTicket Österreich Senior/Jugend/Spezial € 1050,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

    • KlimaTicket Österreich Familie Aufpreis Familie € 140,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine


    Der Preis des KlimaTickets Steiermark wird entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu Tarifanpassungen im Verkehrsverbund Steiermark jährlich indexiert werden.


    Modalitäten, Abwicklung:


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum


    Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge
    • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine


    Modalitäten, Abwicklung:


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum


    Öffi-Tickets für Studierende
    • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine


    Modalitäten, Abwicklung:

    Voraussetzung:

    • Vorlage eines ÖV-Tickets mit Rechnung

    • Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Inskriptionsbestätigung (gilt nicht für TOP-Ticket für Studierende)

    • 26. Lebensjahr noch nicht vollendet

    • Ansuchen max. ein Jahr ab Kaufdatum


    Verbund Halb-/Ganzjahresticket
    • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine


    Modalitäten, Abwicklung:


    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum

    Antrags-Formular für die Förderung - Klima Ticket

    Umweltförderungen

    Anschluss an eine Nahwärme

    € 500,00 je Einfamilienhaus für den Anschluss an eine Nahwärme


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Die Förderung wird einmalig je Einfamilienhaus für einen Anschluss an eine Nahwärme in Dobl-Zwaring ausbezahlt.

    • Meldung an das Bauamt der Marktgemeinde Dobl-Zwaring, gemäß den Bestimmungen des steiermärkischem Baugesetzes. Hier gelangen sie zum Online-Formular.

    • Vorlage der Unterlagen (Rechnungskopie, Kopie des Einzahlungsbeleges), diese können digital oder persönlich im Gemeindeamt vorgelegt werden.

    • 6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens



    Landwirtschaft

    Bienenhaltung

    Voraussetzung/Modalitäten:

    • Bienenstand: im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

    • Hauptwohnsitz der/des Förderungsantragsstellers/In: in der Gemeinde Dobl-Zwaring

    • Die Bienenstöcke stehen das ganze Jahr in der Gemeinde Dobl-Zwaring
      (keine Wanderung in auswärtige Gebiete)

    • Nachweisliche Mitgliedschaft bei einem Bienenzuchtverein

    • Abgabe des Förderungsantrages bis spätestens 31. Mai jeden Jahres

    • Auszahlung erfolgt direkt an die/den jeweiligen Imker/in

    • Die Förderung durch die Marktgemeinde Dobl-Zwaring in der Höhe von
      € 25,-/Bienenvolk/Jahr ist gedeckelt mit max. 20 Völkern

    • den Förderungsantrag erhalten Sie bei Ihrem Obmann des Bienenzuchtvereins
      bzw. direkt in der Gemeinde


    Formulare:


    Kuhprämie

    € 50,00 pro Kuh und Jahr für Rinder ab 14 Monate (deckungsfähig)


    Schweine

    € 20,00 Besamungszuschuss pro Sau und Jahr


    Schafe und Ziegen

    € 8,00 pro Muttertier und Jahr


    • Grundlage ist jeweils die Tierliste von der Agrarmarkt Austria

    • Antragstellung durch Tierzuchtverein

    • Überweisung an den Tierzuchtverein

    Wirtschaft

    Jahresbetrag Kommunalsteueraufkommen

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Das Kommunalsteueraufkommen der ersten drei Jahre wird summiert und diese Summe durch drei dividiert. Der damit errechnete Durchschnittsbetrag wird im 4. und 5. Jahr je zur Hälfte als Förderung ausbezahlt

    • schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Aufstellung des Kommunalsteueraufkommens und Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)


    Wirtschaftsförderung ab 100 MitarbeiterInnen

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Einmalige Förderung von € 50.000,00 wenn der Betrieb 100 MitarbeiterInnen in der Gemeinde beschäftigt.

    • schriftlicher Antrag per e-mail an gde@dobl-zwaring.gv.at durch den Betrieb mit Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)

    • Nachweis durch den Betrieb erforderlich