Wenn nicht anders angeführt, sind alle Förderungen mit der jeweiligen Bestätigung per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at im Gemeindeamt unter Angabe der Bankverbindung (IBAN) zu beantragen.
€ 130,00 Dobl-Zwaring Gutscheine und eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 60,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Übergabe durch Bürgermeisterin (bei Gratulation)
schriftliche Beantragung mittels Antrag Geburtengratulation an gde@dobl-zwaring.gv.at
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und
Zeitpunkt der Antragstellung
Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes
Formulare:
Eltern erhalten einen Zuschuss zum monatlichen Elternbeitrag wie folgt:
Stundenkategorie | Betreuungskosten | Elternbeitrag | Unterstützungsbeitrag der Marktgemeinde Dobl-Zwaring |
|---|---|---|---|
15 Std. | € 214,76 | € 150,00 | € 64,76 |
20 Std. | € 288,59 | € 175,00 | € 113,59 |
25 Std. | € 362,42 | € 205,00 | € 157,42 |
30 Std. | € 432,89 | € 230,00 | € 202,89 |
35 Std. | € 506,71 | € 280,00 | € 226,71 |
40 Std. | € 580,54 | € 330,00 | € 250,54 |
45 Std. | € 651,01 | € 380,00 | € 271,01 |
Tagesmütter Steiermark | Stand Jänner 2026 |
Modalitäten/Abwicklung:
Verrechnung erfolgt direkt mit dem Tagesmütterverein Kalsdorf
Voraussetzung:
für Kinder von 0 – 3 Jahren
bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres nur, wenn in den Kindergärten Dobl und Zwaring kein Platz frei ist
Betreuung bei Tagesmüttern außerhalb der Marktgemeinde Dobl-Zwaring nur wenn kein freier Platz bei einer Tagesmutter innerhalb der Gemeinde mit dem oben angeführten Maximalbetrag
€ 200,00 pro Monat
Modalitäten/Abwicklung:
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzung:
Betreuung mind. eines Kindes aus der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring länger als 3 Jahre ab Beginn der Tagesmuttertätigkeit
Bei weniger als 3-jähriger Tagesmuttertätigkeit sind die Ausbildungskosten aliquot an die Gemeinde zurück zu bezahlen.
€ 50,00
Modalitäten, Abwicklung:
• einmal pro Schuljahr für konkrete Schulveranstaltung (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwochen, Schwimmkurse etc.)
• bis zur Matura
• Vorlage der Schulbestätigung über die Teilnahme
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens
Ansuchen bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung
€ 20,00 (Kinogutschein)
Modalitäten, Abwicklung:
• Schreiben mit Glückwunsch und Gutschein von der Bürgermeisterin
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde
€ 50,00
Modalitäten, Abwicklung:
• schriftlicher Antrag des Maturanten/des Veranstalters per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)
• Überweisung auf das im Gemeindeamt bekannt zu gebende Maturaballkonto
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Ansuchens
€ 200,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Vorlage des Zeugnisses
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses und des Ansuchens
Ansuchen bis max. ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung
Keine Altersbeschränkung
Es werden auch mehrere Lehrabschlüsse mit diesem Betrag gefördert!
€ 100,00
Modalitäten, Abwicklung:
Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse Volksschule
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN), Name des Kindes, Bekanntgabe der Schule
bei sprengelfremdem Schulbesuch schriftliche Schulbesuchsbestätigung der Volksschule
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde
Das Ansuchen hat bis längstens zum Ende des laufenden Schuljahres zu erfolgen.
€ 1.200,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse der privaten Mittelschule Dobl
• Vorlage der Schülerliste, Überweisung der Förderung direkt an die PMS Dobl
Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse einer privaten Schule
Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde
Um den Unterricht zu den angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden die Schüler*innen von der Marktgemeinde Dobl–Zwaring und vom Land Steiermark gefördert.
Voraussetzungen:
Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das
24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000
Hauptwohnsitz der Schülerin / des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g.
Gemeinden
beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches
(= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr
regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres
(Mindestanwesenheit 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)
Die Förderung wird nur für ein Haupt– oder ein Kursfach gewährt – ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler*innen.
KlimaTicket Steiermark Classic € 514,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
KlimaTicket Steiermark Classic übertragbar € 624,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial € 386,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
KlimaTicket Österreich Classic € 1.400,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
KlimaTicket Österreich Senior/Jugend/Spezial € 1050,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
KlimaTicket Österreich Familie Aufpreis Familie € 140,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
Der Preis des KlimaTickets Steiermark wird entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu Tarifanpassungen im Verkehrsverbund Steiermark jährlich indexiert werden.
Modalitäten, Abwicklung:
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular, per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at das Formular kann auch persönlich im Gemeindeamt ausgefüllt und abgegeben werden.
Die Dobl-Zwaring Gutscheine sind persönlich im Bürgerservice der Marktgemeinde abzuholen.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
€ 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
Modalitäten, Abwicklung:
Für SchülerInnen und Lehrlinge
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular, per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at das Formular kann auch persönlich im Gemeindeamt ausgefüllt und abgegeben werden.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
€ 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
Modalitäten, Abwicklung:
Für Studentinnen und Studenten
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular, per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at das Formular kann auch persönlich im Gemeindeamt ausgefüllt und abgegeben werden.
Voraussetzung:
Vorlage eines ÖV-Tickets mit Rechnung
Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
Inskriptionsbestätigung (gilt nicht für TOP-Ticket für Studierende)
26. Lebensjahr noch nicht vollendet
Ansuchen max. ein Jahr ab Kaufdatum
€ 50 Dobl-Zwaring Gutscheine
Modalitäten, Abwicklung:
Gefördert werden maximal 3 Zonen
Vorlage des Tickets im Gemeindeamt
Bei übertragbaren Tickets: Rechnung mit Namen erforderlich
schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde mit dem dafür vorgesehenen Formular, per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at das Formular kann auch persönlich im Gemeindeamt ausgefüllt und abgegeben werden.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
€ 500,00 je Einfamilienhaus für den Anschluss an eine Nahwärme
Modalitäten, Abwicklung:
Die Förderung wird einmalig je Einfamilienhaus für einen Anschluss an eine Nahwärme in Dobl-Zwaring ausbezahlt.
Meldung an das Bauamt der Marktgemeinde Dobl-Zwaring, gemäß den Bestimmungen des steiermärkischem Baugesetzes. Hier gelangen sie zum Online-Formular.
Vorlage der Unterlagen (Rechnungskopie, Kopie des Einzahlungsbeleges), diese können digital oder persönlich im Gemeindeamt vorgelegt werden.
6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens
Voraussetzung/Modalitäten:
Bienenstand: im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
Hauptwohnsitz der/des Förderungsantragsstellers/In: in der Gemeinde Dobl-Zwaring
Die Bienenstöcke stehen das ganze Jahr in der Gemeinde Dobl-Zwaring
(keine Wanderung in auswärtige Gebiete)
Nachweisliche Mitgliedschaft bei einem Bienenzuchtverein
Abgabe des Förderungsantrages bis spätestens 31. Mai jeden Jahres
Auszahlung erfolgt direkt an die/den jeweiligen Imker/in
Die Förderung durch die Marktgemeinde Dobl-Zwaring in der Höhe von
€ 25,-/Bienenvolk/Jahr ist gedeckelt mit max. 20 Völkern
den Förderungsantrag erhalten Sie bei Ihrem Obmann des Bienenzuchtvereins
bzw. direkt in der Gemeinde
Formulare:
€ 50,00 pro Kuh und Jahr für Rinder ab 14 Monate (deckungsfähig)
€ 20,00 Besamungszuschuss pro Sau und Jahr
€ 8,00 pro Muttertier und Jahr
Grundlage ist jeweils die Tierliste von der Agrarmarkt Austria
Antragstellung durch Tierzuchtverein
Überweisung an den Tierzuchtverein
Modalitäten, Abwicklung:
Das Kommunalsteueraufkommen der ersten drei Jahre wird summiert und diese Summe durch drei dividiert. Der damit errechnete Durchschnittsbetrag wird im 4. und 5. Jahr je zur Hälfte als Förderung ausbezahlt
schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Aufstellung des Kommunalsteueraufkommens und Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)
Modalitäten, Abwicklung:
Einmalige Förderung von € 50.000,00 wenn der Betrieb 100 MitarbeiterInnen in der Gemeinde beschäftigt.
schriftlicher Antrag per e-mail an gde@dobl-zwaring.gv.at durch den Betrieb mit Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)
Nachweis durch den Betrieb erforderlich