Geburt
€ 100,00 Dobl-Zwaring Gutscheine
und eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 60,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Übergabe durch Bürgermeisterin (bei Gratulation)
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und Zeitpunkt der Antragstellung
- Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes
Tagesmütter Betreuung (ab 01.01.2017)
Eltern erhalten einen Zuschuss zum monatlichen Elternbeitrag wie folgt:
Wochen h | Betreuungsbeitrag/Mo. | Eltern | Gemeinde |
---|
15 Stunden | € 162,66 | € 120,00 | € 42,66 |
20 Stunden | € 218,57 | € 150,00 | € 68,57 |
25 Stunden | € 274,48 | € 170,00 | € 104,48 |
30 Stunden | € 327,85 | € 190,00 | € 137,85 |
35 Stunden | € 383,77 | € 220,00 | € 163,77 |
40 Stunden | € 439,68 | € 250,00 | € 189,68 |
45 Stunden | € 493,05 | € 280,00 | € 213,05 |
Modalitäten/Abwicklung:
- Verrechnung erfolgt direkt mit dem Tagesmütterverein Kalsdorf
Voraussetzung:
- für Kinder von 0 - 3 Jahren
- bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres nur, wenn in den Kindergärten Dobl und Zwaring kein Platz frei ist
- Betreuung bei Tagesmüttern außerhalb der Marktgemeinde Dobl-Zwaring nur wenn kein freier Platz bei einer Tagesmutter innerhalb der Gemeinde mit dem oben angeführten Maximalbetrag
Tagesmütterförderung (ab 01.01.2017)
€ 100,00 pro Monat
Modalitäten/Abwicklung:
Voraussetzung:
- Betreuung mind. eines Kindes aus der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
- Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
Übernahme der gesamten Ausbildungskosten
- Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring länger als 3 Jahre ab Beginn der Tagesmuttertätigkeit
- Bei weniger als 3-jähriger Tagesmuttertätigkeit sind die Ausbildungskosten aliquot an die Gemeinde zurück zu bezahlen.
Schulveranstaltungen
€ 50,00
Modalitäten, Abwicklung:
• einmal pro Schuljahr für konkrete Schulveranstaltung (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwochen, Schwimmkurse etc.)
• bis zur Matura
• Vorlage der Schulbestätigung über die Teilnahme
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens
- Ansuchen bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung
Kinogutschein zum 16. Geburtstag
€ 20,00 (Kinogutschein)
Modalitäten, Abwicklung:
• Schreiben mit Glückwunsch und Gutschein von der Bürgermeisterin
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde
Maturaball
€ 50,00
Modalitäten, Abwicklung:
• schriftlicher Antrag des Maturanten/des Veranstalters per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)
• Überweisung auf das im Gemeindeamt bekannt zu gebende Maturaballkonto
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Ansuchens
Positiver Lehrabschluss
€ 200,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Vorlage des Zeugnisses
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses und des Ansuchens
- Ansuchen bis max. ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung
- Keine Altersbeschränkung
- Es werden auch mehrere Lehrabschlüsse mit diesem Betrag gefördert!
Schulstartgeld
€ 100,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse Volksschule
• schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN), Name des Kindes, Bekanntgabe der der Schule
- bei sprengelfremden Schulbesuch schriftliche Schulbesuchsbestätigung der Volksschule
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde
Förderung des Besuchs der PNMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)
€ 1.000,00
Modalitäten, Abwicklung:
• Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse der privaten Neuen Mittelschule Dobl
• Vorlage der Schülerliste, Überweisung der Förderung direkt an die private NMS Dobl
- Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse einer privaten Schule
- Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld
Voraussetzung:
• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde