Freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr bietet die Gemeinde eine individuelle und kostenlose Bauberatung im Bauamt an.
Der Bausachverständige der Gemeinde, DI Roland Lesky, steht für Auskünfte zur Verfügung.
Pläne und Skizzen für Ihr Bauvorhaben bringen Sie bitte gleich mit.
Anmeldungen und Terminvereinbarung mindestens 1 Woche vorher im Bauamt
unter 069915211120 bei Herrn Manfred Wagner.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde DoblZwaring.
Hier findest du Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben.
Die Listen zeigen dir welche Unterlagen für dein Vorhaben benötigt werden.
Grundlagen
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:
§ 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
§ 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
§ 21 Meldepflichtige Vorhaben
In dieser App findest du zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten, in welchen die
gesetzlichen Grundlagen,
die Anforderungen während der Baudurchführung und
die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung
beschrieben sind.