Zum Inhalt springen
  • Strafregisterbescheinigung

    Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug

    Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.

    Beispiel

    Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B. Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".

    Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion