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  • Beitragszeiten ("Altrecht")

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden.

    Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung ("Arbeitszeiten") oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu:

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz