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  • Frauenförderung an österreichischen Universitäten

    Allgemeine Informationen

    Öffentliche Universitäten in Österreich sind gesetzlich zur Frauenförderung und zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. In allen Kollegialorganen (z.B. Rektorat), die aufgrund des Universitätsgesetzes  sowie durch den Organisationsplan und die Satzung der Universität eingerichtet sind, müssen mindestens 50 Prozent Frauen vertreten sein. Dies gilt allerdings nicht für Prüfungskommissionen. In den Satzungen der jeweiligen Universitäten muss die Erlassung eines Frauenförderungsplans vorgesehen werden. In dem jeweiligen Frauenförderungsplan muss unter anderem festgehalten werden, mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen die bestehende Unterrepräsentation bzw. bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können.

    Frauenförderungspläne der Universitäten

    Die nachfolgend angeführte Tabelle enthält den Frauenförderungsplan der jeweiligen Universität:

    Universität Wien Frauenförderungsplan Universität Wien 
    Universität Graz Frauenförderungsplan Universität Graz
    Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Universität Innsbruck
    Medizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Medizinische Universität Wien
    Medizinische Universität Graz Frauenförderungsplan Medizinische Universität Graz
    Medizinische Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Medizinische Universität Innsbruck
    Universität Salzburg Frauenförderungsplan Universität Salzburg
    Technische Universität Wien Frauenförderungsplan Technische Universität Wien
    Technische Universität Graz Frauenförderungsplan Technische Universität Graz
    Montanuniversität Leoben Frauenförderungsplan Montanuniversität Leoben
    Universität für Bodenkultur Wien Frauenförderungsplan Universität für Bodenkultur Wien
    Veterinärmedizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Veterinärmedizinische Universität Wien
    Wirtschaftsuniversität Wien Frauenförderungsplan Wirtschaftsuniversität Wien
    Universität Linz Frauenförderungsplan Universität Linz
    Universität Klagenfurt Frauenförderungsplan Universität Klagenfurt
    Universität für Weiterbildung Krems Frauenförderungsplan Universität für Weiterbildung Krems
    Universität für angewandte Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für angewandte Kunst Wien
    Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
    Universität Mozarteum Salzburg Frauenförderungsplan Universität Mozarteum Salzburg
    Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
    Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz Frauenförderungsplan Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
    Akademie der bildenden Künste Wien Frauenförderungsplan Akademie der bildenden Künste

    Rechtsgrundlagen

    Universitätsgesetz (UnivG)

    Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion