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  • Abstammungsprinzip

    Sinnverwandter Begriff: ius sanguinis

    Das Abstammungsprinzip knüpft an die Staatsbürgerschaft der Eltern an: Ein Kind erhält bei der Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft seiner Eltern.

    Dieser Grundsatz gilt in Österreich und in vielen anderen Staaten (z.B. Italien, Schweden, Tschechien, Ungarn).

    Ausführliche Informationen zum Thema "Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion