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  • Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel

    Wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel sind, sollten Sie Ihren neuen Namen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen bekannt geben. Die meisten Verkehrsunternehmen verlangen eine Kopie der Heiratsurkunde.

    Letzte Aktualisierung: 12.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion