Zum Inhalt springen
  • Bürgschaft

    Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.

    Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.

    Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:

    Hinweis

    Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion