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  • Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Weiterführende Links

    Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion