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  • Namensänderung: Geldinstitute

    Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils verlangt.

    Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion