Zum Inhalt springen

  • Warning: DOMDocument::loadHTML(): Tag nav invalid in Entity, line: 6 in /home/doblzwaring/public_html/wp-content/themes/municipality-dobl-zwaring/functions/theme/oesterreichgvat.php on line 41

    Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung

    Allgemeine Informationen

    Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.

    Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

    Die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro

    Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

    Rechtsgrundlagen

    § 28 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie