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  • Automatisierte Fahrsysteme

    Mit Dezember 2016 wurden in Österreich die rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisierte Fahrzeuge und deren Systeme geschaffen und die Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV) erlassen. Auf deren Basis dürfen bei Testfahrten von Forschungseinrichtungen und Fahrzeugherstellerinnen/Fahrzeugherstellern bestimmte Fahraufgaben, wie z.B. Abstand halten, Beschleunigen, Bremsen oder Spurhalten, einem im Fahrzeug vorhandenen Assistenzsystem oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystem übertragen werden, sofern die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Eisenbahnkreuzungsverordnung und des Immissionsschutzgesetzes-Luft jedenfalls gewährleistet wird.

    Durch die Verordnung wird festgelegt, in welchen Verkehrssituationen, auf welchen Arten von Straßen, bis zu welchen Geschwindigkeitsbereichen, bei welchen Fahrzeugen und welchen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen bestimmte Fahraufgaben für Testzwecke übertragen werden können.

    Voraussetzung ist, dass die Testlenkerin/der Testlenker jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen, weshalb genehmigte Testfahrten nur von besonders geschulten Testfahrerinnen/Testfahrern durchgeführt werden dürfen.

    Die Verordnung ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern adressiert bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial, in deren Rahmen Tests durchgeführt werden können. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche:

    • Automatisierter Kleinbus
    • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
    • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
    • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung (seit 2022)
    • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung (seit 2022)
    • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten (seit 2022)
    • Automatisiertes Parkservice (seit 2022)
    • Automatisierte Arbeitsmaschine (seit 2022)

    Weitere Anwendungsfälle könnten nach Bedarf und Empfehlung durch den Expertenrat mittels Novellierung in die Verordnung aufgenommen werden.

    Seit Inkrafttreten der Verordnung, fanden zwei Novellierungen statt. Seit der ersten Novellierung im März 2019, wurde die Verordnung dahingehend erweitert, dass sie nicht nur den Rahmen für das Testen regelt, sondern auch die Grundlage zum Einsatz für in Serie genehmigte Fahrassistenzsysteme schafft. Konkret handelt es sich hierbei um die Einparkhilfe und den Autobahnassistenten. Seitdem dürfen diese Systeme auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in Österreich eingesetzt werden, ohne das Lenkende weiterhin stets immer eine Hand am Lenkrad haben muss. Seither wird im Rahmen der AutomatFahrV zwischen Testbetrieb sowie dem regulären Einsatz von bereits genehmigten und in Serie befindlichen Fahrassistenzsystemen unterschieden. Die AutomatFahrV adressiert dadurch was wir testen und anderseits legal anwenden dürfen.

    Im Dezember 2020 wurde mit der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes die Grundlage für das Testen automatisierter Arbeitsmaschinen geschaffen. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von unter 10 km/h dürfen seither auch ohne einen Platz für den Lenker/die Lenkerin ausgeführt werden. Die Bedingung des Fahrzeuges hat in diesem Fall über eine Fernbedingung zu erfolgen. Die Person, die das Fahrzeug steuert, muss sich dabei in der Nähe des Fahrzeuges aufhalten, um bei Gefahrensituationen notfalls einschreiten zu können. Die Person gilt als Lenker/Lenkerin und muss das Fahrzeug über einen Notschalter zum Stillstand bringen können.

    Im Frühjahr 2022 erfolgte die zweite Novellierung. Gegenstand der Novellierung war die Erweiterung der Anwendungsfälle zum Testen, Anforderungen an Sicherheitsfahrende sowie die verpflichtete Aufnahme einer Streckenabschnittsanalyse mit der damit verbundenen Risikoanalyse sowie einem Risikomanagement. Die zweite Novellierung verfolgte damit das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsvorkehrung und der Erweiterung des Kompetenzaufbaus.

    Die Kontaktstelle in der AustriaTech ist Ansprechpartner für jene Organisationen, die auf österreichischen Straßen automatisierte oder vernetzte Fahrzeuge testen wollen. Diese Testszenarien können mit Formular beantragt und der Kontaktstelle per E-Mail übermittelt werden. 

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie