Zum Inhalt springen

  • Warning: DOMDocument::loadHTML(): Tag nav invalid in Entity, line: 6 in /home/doblzwaring/public_html/wp-content/themes/municipality-dobl-zwaring/functions/theme/oesterreichgvat.php on line 41

    Neues Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl

    Allgemeine Informationen

    Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln können Ihnen von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.

    In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

    Voraussetzungen

    Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlustanzeige oder eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist.

    Fristen

    Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nach Verlust oder Diebstahl beantragt werden.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.

    Wurde eine Kennzeichentafel verloren, darf das dazugehörige Kennzeichen erst ein Jahr nach der Verlustanzeige wieder zugewiesen werden. Im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln ist eine Zuweisung dieses Kennzeichens frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen möglich.

    Achtung

    Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, muss die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
    • Diebstahls- oder Verlustanzeige
    • Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
    • Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
    • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
      • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
    • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)

    Kosten

    • Begutachtungsplakette: 1,90 Euro
    • Kennzeichentafeln:
      • Pkw und Lkw: 23 Euro
      • Motorrad: 13 Euro
      • Motorfahrrad: 8,50 Euro
      • Anhänger: 11,50 Euro
      • Zugmaschine: 11,50 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie