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  • Auskunft über den Zulassungsbesitzer

    Allgemeine Informationen

    Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

    Hinweis:

    Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für das Ansuchen

    • 21 Euro

    Für die Auskunftserteilung

    • Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie