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  • Waffenpass

    Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

    Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung eines Waffenpasses" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion