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  • Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften

    Seit 1. Jänner 2013 können mit der Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte elektronische Eingaben samt Beilagen an österreichische Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt werden. Vom Bundesministerium für Justiz wurde dafür die Website "Elektronische Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften" eingerichtet.

    Auch ausgefüllte Formulare können im PDF-Format online an Gerichte und Staatsanwaltschaften gesendet werden. 

    Beispielsweise kann der Verfahrenshilfeantrag als Online-Eingabe an die Gerichte im PDF-Format übermittelt werden.

    Hinweis

    Für bestimmte Eingaben ist die Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt notwendig.

    Achtung

    Gerichtliche Eingaben können eine Gebührenpflicht auslösen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz