Warning: DOMDocument::loadHTML(): Tag nav invalid in Entity, line: 7 in /home/doblzwaring/public_html/wp-content/themes/municipality-dobl-zwaring/functions/theme/oesterreichgvat.php on line 41
Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde
Aktuelle Informationen zu den Angaben in der Heiratsurkunde, Antragstellung einer Heiratsurkunde, Kosten der Ausstellung einer Heiratsurkunde etc.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich.
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
- die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
- akademische Grade/Standesbezeichnung,
- Vornamen,
- sonstige Namen,
- ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
- Tag und Ort der Geburt,
- optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
- den Tag und den Ort der Eheschließung.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer mehrsprachigen internationalen Heiratsurkunde.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Heiratsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Heiratsurkunde verlangen:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Zuständige Stelle
Für Eheschließungen nach dem 1.1.1939:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien: die → Standesämter in Wien (MA 63)
Für Eheschließungen vom 1.8.1938 bis 31.12.1938:
Die Bezirksverwaltungsbehörde, die für den Trauungsort örtlich zuständig ist:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die → Standesämter in Wien
Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
- Das Pfarramt der Kirchengemeinde des Trauungsortes
Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, wenn die Geburt im zentralen Personenstandsregister vollständig erfasst ist.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen.
Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache: Amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 8,60 Euro
Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde
- Bundesgebühr: 7,20 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Zusätzliche Informationen
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit des Urkundenausdrucks bei den österreichischen Vertretungsbehörden, wenn alle erforderlichen Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorhanden sind. Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Heiratsurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (= Urkundenbeschaffung).
Weiterführende Links
- Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (→ BMEIA)
- Urkundenbeschaffung aus dem Ausland (→ BMEIA)
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013)
- Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres