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  • Senkung der Gebühren bei elektronischen Anträgen mittels Handy-Signatur und kartenbasierter Bürgerkarte

    Seit 1. Jänner 2016 sind die Gebühren u.a. für folgende Verfahren bei elektronischer Antragstellung mittels Handy-Signaturkartenbasierter BürgerkarteID Austria oder EU Login um 40 Prozent ermäßigt.

    Hinweis

    Die Gebührenermäßigung kommt zur Anwendung, wenn der Antrag unter Verwendung der Handy-Signaturkartenbasierten BürgerkarteID Austria oder EU Login erstellt und signiert wurde, auch wenn er in der Folge im Wege einer E-Mail übermittelt wird.

    Diese Tabelle gibt die Gebühren für die Verfahren bei elektronischer Antragstellung wieder.
    Verfahren Antragsgebühr Neue Antragsgebühr bei
    elektronischer Einbringung
    Strafregisterbescheinigung – Antrag auf Ausstellung 14,30 Euro 8,60 Euro
    Meldebestätigung 14,30 Euro gebührenfrei
    Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen 14,30 Euro gebührenfrei
    Registerauszug Geburt (Geburtenbuch – Abschrift) 14,30 Euro 8,60 Euro
    Geburtsurkunde/Geburtsurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
    Staatsbürgerschaftsnachweis 14,30 Euro 8,60 Euro
    Namensänderung – Antrag 14,30 Euro 8,60 Euro
    Heiratsurkunde/Heiratsurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
    Ehebuch - Abschrift 14,30 Euro 8,60 Euro
    Sterbeurkunde/Sterbeurkunde international 14,30 Euro 8,60 Euro
    Registerauszug Tod (Sterbebuchabschrift) 14,30 Euro 8,60 Euro
    Baubewilligung 14,30 Euro 8,60 Euro
    Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen