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Förderungen

Allgemeine Bedingungen

Wenn nicht anders angeführt, sind alle Förderungen mit der jeweiligen Bestätigung per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at im Gemeindeamt unter Angabe der Bankverbindung (IBAN) zu beantragen.

Familien und Bildung

Geburt

€ 130,00 Dobl-Zwaring Gutscheine und eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 60,00

Modalitäten, Abwicklung:

• Übergabe durch Bürgermeisterin (bei Gratulation)

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes

Formulare:

Tagesmütter Betreuung

Eltern erhalten einen Zuschuss zum monatlichen Elternbeitrag wie folgt:

Stundenkategorie
Tagesmutter

Betreuungskosten

Elternbeitrag

Unterstützungsbeitrag der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

15 Std.

€ 214,76

€ 150,00

€ 64,76

20 Std.

€ 288,59

€ 175,00

€ 113,59

25 Std.

€ 362,42

€ 205,00

€ 157,42

30 Std.

€ 432,89

€ 230,00

€ 202,89

35 Std.

€ 506,71

€ 280,00

€ 226,71

40 Std.

€ 580,54

€ 330,00

€ 250,54

45 Std.

€ 651,01

€ 380,00

€ 271,01

Tagesmütter Steiermark

Stand Jänner 2026

Modalitäten/Abwicklung:

  • Verrechnung erfolgt direkt mit dem Tagesmütterverein Kalsdorf

Voraussetzung:

  • für Kinder von 0 – 3 Jahren

  • bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres nur, wenn in den Kindergärten Dobl und Zwaring kein Platz frei ist

  • Betreuung bei Tagesmüttern außerhalb der Marktgemeinde Dobl-Zwaring nur wenn kein freier Platz bei einer Tagesmutter innerhalb der Gemeinde mit dem oben angeführten Maximalbetrag

Tagesmütterförderung

€ 200,00 pro Monat

Modalitäten/Abwicklung:

Voraussetzung:

  • Betreuung mind. eines Kindes aus der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

  • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

Übernahme der gesamten Ausbildungskosten
  • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring länger als 3 Jahre ab Beginn der Tagesmuttertätigkeit

  • Bei weniger als 3-jähriger Tagesmuttertätigkeit sind die Ausbildungskosten aliquot an die Gemeinde zurück zu bezahlen.

Schulveranstaltungen

€ 50,00

Modalitäten, Abwicklung:

• einmal pro Schuljahr für konkrete Schulveranstaltung (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwochen, Schwimmkurse etc.)

• bis zur Matura

Vorlage der Schulbestätigung über die Teilnahme

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens

  • Ansuchen bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung

Kinogutschein zum 16. Geburtstag

€ 20,00 (Kinogutschein)

Modalitäten, Abwicklung:

• Schreiben mit Glückwunsch und Gutschein von der Bürgermeisterin

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde

Maturaball

€ 50,00

Modalitäten, Abwicklung:

• schriftlicher Antrag des Maturanten/des Veranstalters per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)

• Überweisung auf das im Gemeindeamt bekannt zu gebende Maturaballkonto

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Ansuchens

Positiver Lehrabschluss

€ 200,00

Modalitäten, Abwicklung:

• Vorlage des Zeugnisses

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses und des Ansuchens

  • Ansuchen bis max. ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung

  • Keine Altersbeschränkung

  • Es werden auch mehrere Lehrabschlüsse mit diesem Betrag gefördert!

Schulstartgeld

€ 100,00

Modalitäten, Abwicklung:

  • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse Volksschule

  • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN), Name des Kindes, Bekanntgabe der Schule

  • bei sprengelfremdem Schulbesuch schriftliche Schulbesuchsbestätigung der Volksschule

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

  • Das Ansuchen hat bis längstens zum Ende des laufenden Schuljahres zu erfolgen.

Förderung des Besuchs der PMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)

€ 1.200,00

Modalitäten, Abwicklung:

• Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse der privaten Mittelschule Dobl

• Vorlage der Schülerliste, Überweisung der Förderung direkt an die PMS Dobl

  • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse einer privaten Schule

  • Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld

Voraussetzung:

• Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

Musikschule - Förderung

Um den Unterricht zu den angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden die Schüler*innen von der Marktgemeinde Dobl–Zwaring und vom Land Steiermark gefördert.

Voraussetzungen:

  • Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das
    24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000

  • Hauptwohnsitz der Schülerin / des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g.
    Gemeinden

  • beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches
    (= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr

  • regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres
    (Mindestanwesenheit 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)

Die Förderung wird nur für ein Haupt– oder ein Kursfach gewährt – ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler*innen.

Öffentlicher Verkehr

KlimaTicket Neu
  • KlimaTicket Steiermark Classic € 514,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

  • KlimaTicket Steiermark Classic übertragbar € 624,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

  • KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial € 386,00 € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

  • KlimaTicket Österreich Classic € 1.400,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

  • KlimaTicket Österreich Senior/Jugend/Spezial € 1050,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

  • KlimaTicket Österreich Familie Aufpreis Familie € 140,00, € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

Der Preis des KlimaTickets Steiermark wird entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu Tarifanpassungen im Verkehrsverbund Steiermark jährlich indexiert werden.

Modalitäten, Abwicklung:

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

  • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum

Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge
  • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

Modalitäten, Abwicklung:

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

  • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum

Öffi-Tickets für Studierende
  • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

Modalitäten, Abwicklung:

Voraussetzung:

  • Vorlage eines ÖV-Tickets mit Rechnung

  • Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

  • Inskriptionsbestätigung (gilt nicht für TOP-Ticket für Studierende)

  • 26. Lebensjahr noch nicht vollendet

  • Ansuchen max. ein Jahr ab Kaufdatum

Verbund Halb-/Ganzjahresticket
  • € 50 Dobl-Zwaring Gutscheine

Modalitäten, Abwicklung:

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

  • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum

Antrags-Formular für die Förderung - Klima Ticket

Umweltförderungen

Anschluss an eine Nahwärme

€ 500,00 je Einfamilienhaus für den Anschluss an eine Nahwärme

Modalitäten, Abwicklung:

  • Die Förderung wird einmalig je Einfamilienhaus für einen Anschluss an eine Nahwärme in Dobl-Zwaring ausbezahlt.

  • Meldung an das Bauamt der Marktgemeinde Dobl-Zwaring, gemäß den Bestimmungen des steiermärkischem Baugesetzes. Hier gelangen sie zum Online-Formular.

  • Vorlage der Unterlagen (Rechnungskopie, Kopie des Einzahlungsbeleges), diese können digital oder persönlich im Gemeindeamt vorgelegt werden.

  • 6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens

Landwirtschaft

Bienenhaltung

Voraussetzung/Modalitäten:

  • Bienenstand: im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

  • Hauptwohnsitz der/des Förderungsantragsstellers/In: in der Gemeinde Dobl-Zwaring

  • Die Bienenstöcke stehen das ganze Jahr in der Gemeinde Dobl-Zwaring
    (keine Wanderung in auswärtige Gebiete)

  • Nachweisliche Mitgliedschaft bei einem Bienenzuchtverein

  • Abgabe des Förderungsantrages bis spätestens 31. Mai jeden Jahres

  • Auszahlung erfolgt direkt an die/den jeweiligen Imker/in

  • Die Förderung durch die Marktgemeinde Dobl-Zwaring in der Höhe von
    € 25,-/Bienenvolk/Jahr ist gedeckelt mit max. 20 Völkern

  • den Förderungsantrag erhalten Sie bei Ihrem Obmann des Bienenzuchtvereins
    bzw. direkt in der Gemeinde

Formulare:

Kuhprämie

€ 50,00 pro Kuh und Jahr für Rinder ab 14 Monate (deckungsfähig)

Schweine

€ 20,00 Besamungszuschuss pro Sau und Jahr

Schafe und Ziegen

€ 8,00 pro Muttertier und Jahr

  • Grundlage ist jeweils die Tierliste von der Agrarmarkt Austria

  • Antragstellung durch Tierzuchtverein

  • Überweisung an den Tierzuchtverein

Wirtschaft

Jahresbetrag Kommunalsteueraufkommen

Modalitäten, Abwicklung:

  • Das Kommunalsteueraufkommen der ersten drei Jahre wird summiert und diese Summe durch drei dividiert. Der damit errechnete Durchschnittsbetrag wird im 4. und 5. Jahr je zur Hälfte als Förderung ausbezahlt

  • schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Aufstellung des Kommunalsteueraufkommens und Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)

Wirtschaftsförderung ab 100 MitarbeiterInnen

Modalitäten, Abwicklung:

  • Einmalige Förderung von € 50.000,00 wenn der Betrieb 100 MitarbeiterInnen in der Gemeinde beschäftigt.

  • schriftlicher Antrag per e-mail an gde@dobl-zwaring.gv.at durch den Betrieb mit Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)

  • Nachweis durch den Betrieb erforderlich