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  • Mehrzweckhalle


    Die Mehrzweckhalle der Marktgemeinde Dobl-Zwaring befindet sich am Areal der Volksschule Dobl.
    Die Mehrzwckhalle ist eine multifunktionale 400 m² große Sport- und Veranstaltungshalle und wird vom Marktgemeindeamt Dobl-Zwaring verwaltet.
    Die Halle ist mittig teilbar und kann so auch für kleinere Veranstaltungen genutzt werden (eine Parallelnutzung ist ebenso möglich).
    Sie ist ganzjährig nutzbar und erfüllt modernste technische und akustische Anforderungen.
    Im Foyer mit einer Größe von ca. 140 m² befindet sich ein Schank- und Cateringbereich.
    Die Bühne (zusätzlich zur Halle) hat eine Fläche von ca. 30m2.

     


    Vermietung

    Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen
    (Pauschalpreise):
    € 150,00     Foyer
    € 200,00     MZH gesamt und Foyer
    € 250,00     MZH, Foyer und Küche (mit und ohne Kochen)
    € 150,00     Sendersaal und Sendervorplatz
    € 100,00     Auf- und Abbau Bühne

    Die Benützung der Hallen und Räumlichkeiten für sportliche Tätigkeiten von Vereinen (FF Dobl, FF Zwaring-Pöls, Landjugend, Gesunde Gemeinde, Sportunion, Sportverein, Kneipp Aktiv Club usw.) ist kostenlos! Schulische Veranstaltungen und Veranstaltungen der Elternvereine der VS Dobl und VS Zwaring-Pöls sind ebenfalls kostenlos!

    Benefizveranstaltungen sind nach dem jeweiligen Anlassfall seitens des Vorstandes zu bewerten.

     

    (alle Angaben inkl. USt)

    In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.

    · Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.

    · Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.

     

    Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
    Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
    Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.

     

    Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.

    Nutzung der Räumlichkeiten von Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde für sportliche Tätigkeiten

    € 20,00/Stunde    Mehrzweckhalle (inkl. Nutzung der Sanitärbereiche)
    € 10,00/Stunde    Turnhalle VS Zwaring-Pöls (inkl. Nutzung der Sanitärbereiche)

    (alle Angaben inkl. USt)

    In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.

    · Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.

    · Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.

     

    Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
    Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
    Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.

    Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.

    Nutzung der Räumlichkeiten von Privatpersonen mit Hauptwohnsitz und Organisationen mit Sitz in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring (z.B. Geburtstagsfeiern etc.)

    € 33,00/Stunde      ganze Halle ohne Foyer
    € 33,00/Stunde      ganze Halle + € 150,00 pauschal für Foyer
    € 16,00/Stunde      halbe Halle + € 150,00 pauschal für Foyer (nur mit Foyer möglich)
    € 150,00                pauschal nur Foyer
    € 100,00                Auf- und Abbau Bühne
    € 80,00                  Küche ohne Kochen
    € 180,00                Küche mit Kochen

    (alle Angaben inkl. USt)

    In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.

    · Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.

    · Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.

     

    Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
    Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
    Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.

    Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.

    Nutzung der Räumlichkeiten von auswärtigen Vereinen, Agenturen und Privatpersonen

    € 50,00/Stunde        ganze Halle ohne Foyer
    € 50,00/Stunde        ganze Halle + € 250,00 pauschal fürs Foyer
    € 25,00/Stunde        halbe Halle + € 250,00 fürs Foyer (nur mit Foyer möglich)
    € 250,00                  pauschal nur Foyer
    € 100,00                  Auf- und Abbau Bühne
    € 80,00                    Küche ohne Kochen
    € 180,00                  Küche mit Kochen

    (alle Angaben inkl. USt)

    Die Anfrage hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

    In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.

    Eine Dauervermietung an auswärtige Vereine, Agenturen und Privatpersonen ist nicht möglich!

     

    Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
    Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
    Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.

    Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.


    Detailfragen zur Vermietung

    Welche Räume sind bei einer Vermietung inbegriffen, was kann vermietet werden?

    Das Foyer mit Ausschank kann (auch allein) angemietet werden

    Besteck und Geschirr für 300 Personen ist vorhanden.

    Grundsätzlich ist der jeweilige Raum vermietet, zum Saal der Bühnenbereich dazu.

    Inbegriffen sind die WC-Anlagen sowie bei Sportveranstaltungen die Duschen.

    Der Bereich zwischen den Duschen und dem Zugang zum Saal hinter dem Arzt/Technikraum kann als Lagerbereich genutzt werden. (Die Gemeinde übernimmt für die gelagerten Sachen keine Haftung). Sonstige Räumlichkeiten nur nach Absprache mit den Vertretern der Gemeinde. In der Vermietung inbegriffen ist die mögliche Nutzung von Bühnenelementen, einer integrierten Tonanlage sowie wenn notwendig, die Verlegung eines Schutz-Bodenbelages.

    Wie komme ich in den Saal

    (Schlüssel), wer erklärt mir die Räume etc.?

    Die Anmeldung bzw. Reservierung erfolgt über Frau Elisabeth Walter (0699/1521 11 12) im Gemeindeamt

    Die Übergabe der Räumlichkeiten und des Schlüssels bzw. Erklärung der Haustechnik (Versorgung, Entsorgung etc.) erfolgt durch den Hallenwart Herrn Zach Gerhard (0699/1521 11 80) bzw. durch unsere Schulwartin Ulrike Bundschuh (0699/1521 1165) nach vorheriger Terminvereinbarung mit diesem vor Ort.

    Wie funktioniert die Müllentsorgung

    Grundsätzlich ist für die Sammlung, Trennung und Abfuhr der Abfall- und Reststoffe der Veranstalter zuständig. Die notwendigen Müllsäcke (€ 4,00/Stück) sind rechtzeitig im Gemeindeamt zu besorgen bzw. können bei Übergabe des Schlüssels in der Halle vom Hallenwart bezogen werden. Die aufgestellten Alt- und Reststoff­container sind für Veranstaltungen nicht vorgesehen und dürfen nicht benutzt werden. Details sind mit dem Hallenwart anlässlich der Übergabe der Halle zu klären.

    Aufgaben bzw. Verantwortung des Veranstalters

    Der Veranstalter hat dem Betreiber (Hallenwart) eine Person zu benennen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist und als Kontaktperson zwischen Betreiber (Hallenwart) und Veranstalter gilt. Diese Person ist verantwortlich für das Abschalten des Lichts, Versperren der Türen, Rückgabe der Schlüssel, Reinigung etc.

    Da der Veranstalter für jeden aus dem Auf-/Abbau und der Durchführung der Veranstaltung entstandenen Schaden haftet, wird dringend der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfohlen!

    Im gesamten Gebäude  besteht absolutes Rauchverbot!

    Bei sportlichen Tätigkeiten in der MZH dürfen nur Turnschuhe mit weißen Sohlen verwendet werden!

    Eine ev. Dekoration des Saales kann vom Veranstalter unter vorheriger Absprache mit dem Hallenwart erfolgen. Tische (45) und Sessel (400) sind vorhanden und wenn benötigt, vom Veranstalter aufzustellen.

    Parken ist auf den dafür vorgesehen Flächen vor und hinter der Halle bzw. hinter der Pfarrkirche und (zuletzt) auch entlang der Zufahrtsstraße von der Landesstraße aus möglich. Für die Parkordnung ist der Veranstalter zuständig, entstandene Schäden (Grünanlagen) sind vom Veranstalter zu ersetzen.

    Was ist nach der Veranstaltung zu beachten?

    Die benutzten Räumlichkeiten sind dem Hallenwart vom Veranstalter spätestens bis 12.00 des Folgetages in dem Zustand, in dem sie übernommen worden sind, wieder zu übergeben.

    Reinigung

    Der Mehrzwecksaal und das WC sind besenrein zu übergeben.
    Das Foyer ist feucht aufzuwischen.
    Die Küche und der Kühlraum sind besenrein zu übergeben.

    Reinigungsmaterial bzw. Wasserentnahme sind bei der Übergabe zu klären!
    Beschädigungen jeglicher Art sind bei der Rückgabe zu melden und (z.B. Gläserbruch) zu ersetzen.
    In jedem Fall ist der Schlüssel nach Beendigung der Veranstaltung bzw. bei länger dauernder Anmietung bei der Abmeldung an die Gemeinde bzw. an den Hallenwart zu retournieren.