Sonnwendfeuer 2025
Sonnwendfeuer (21. Juni 2025); da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.
Die Durchführung von Brauchtumsfeuer – Sonnwendfeuer (Samstag, 21. Juni 2025) ist in der Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt: Brauchtumsfeuer-Verordnung Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten.
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. Ein Zusammensammeln von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig. Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Sammeleinrichtungen wie Altstoffsammelzentrum oder befugte Abfallsammler zu entsorgen!
In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren ein Überleben zu ermöglichen!
Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage wird nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstraße bis zu Euro 3.630,- bestraft!
Bei erlaubten Brauchtumsfeuern sind zusätzlich die Vorgaben des Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzte zu beachten: Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Tipp:
Nach den Bestimmungen der
Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle sind Materialien pflanzlicher Herkunft im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte zu verwerten (Einzel- oder Gemeinschaftskompostierung) oder der Sammlung biogener Abfälle (Biotonne, Altstoffsammelzentrum, Grünschnittsammelstelle, Häckseldienst, usw.) zuzuführen.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten und verzichten Sie auf das Abbrennen im Freien! Damit vermeiden Sie auch, dass Kleintiere qualvoll im Feuer verenden!