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    Jobsuche

    Allgemeine Informationen

    Eine Behinderung muss nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit führen.

    Bei der Arbeitssuche bekommen Sie Unterstützung durch:

    • Das Arbeitsmarktservice (→ AMS), das spezielle Angebote für Arbeitsuchende mit Behinderungen in seinem Programm hat.
    • Das Jugendcoaching, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice, das gemeinsam mit ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen sowie mit Jugendlichen mit Behinderungen individuelle Empfehlungen für die berufliche Zukunftsplanung erarbeitet und nachhaltige Ziele definiert.
    • Die Arbeitsassistenz, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice, das durch intensive persönliche Vorbereitung, Beratung und Begleitung die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf eine Berufliche Teilhabe wesentlich fördert und eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
    • Netzwerk Berufliche Assistenz (→ NEBA). Das "Netzwerk Berufliche Assistenz" (NEBA) des Sozialministeriumservice bietet mit seinen Leistungen die Dachmarke für das sehr differenzierte System zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

    Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (→ USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät Sie gerne die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS).

    Arbeitsunfähigkeit

    Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es

    Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit nicht einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des Alltags.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz