Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
Eine Namensänderung wird aus folgenden Gründen nicht bewilligt:
- Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen.
- Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
- Der beantragte Familienname ist aus mehreren Namen zusammengesetzt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens würde dazu führen, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt.
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens ist dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich.
- Der beantragte Vorname ist nicht gebräuchlich oder entspricht als erster Vorname nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Änderung eines Familien- oder Vornamens, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
Detaillierte Informationen zum Thema "Vor- und Familienname des Kindes" finden sich nicht auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 18. Jänner 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres