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  • Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

    Allgemeine Informationen

    Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Medizinische Hilfen

    • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
    • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
    • Orthopädische Versorgung
      Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
    • Hauskrankenpflege
    • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

    Pädagogische Hilfen

    • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
    • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
    • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

    Hilfen zur beruflichen Eingliederung

    Hilfen zur sozialen Inklusion

    Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

    Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz