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  • Dienstantritt

    Allgemeine Informationen

    Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.

    Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundeskanzleramt