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  • Therapiekostenersatz

    Allgemeine Informationen

    Wenn für Kinder mit Behinderungen eine Therapie verordnet wurde, ist ein Zuschuss zu den Therapiekosten möglich.

    Hinweis:

    Es ist meist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Ärztlicher Verordnungsschein
    • Eventuell ein ärztliches Gutachten
    • Rechnung über Therapiekosten
    Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger