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  • Namensänderung: Grundbuch

    Allgemeine Informationen

    Für eine Namensänderung hat der Antrag an das Grundbuchsgericht die genaue Einlagezahl und Katastralgemeinde zu enthalten. Der Antrag muss das Original der für die Namensänderung ursächlichen Urkunde beinhalten.

    Nachträglich erworbene akademische Grade können unter Vorlage der Originalurkunden, die die Erlangung des akademischen Grades belegen (z.B. Magisterbescheid), eingetragen werden. Auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers beim zuständigen Grundbuchsgericht erfolgt eine Anmerkung des akademischen Grades beim Eigentumsrecht im B-Blatt.

    Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (→ ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (→ ÖRAK) beauftragt werden.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Eingabengebühr: 81 Euro

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion