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    Allgemeines zur Konkurseröffnung

    Allgemeine Informationen

    Der Antrag auf Konkurseröffnung und Eröffnung des Konkursverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen. 

    Tipp

    Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download. Die Formulare liegen auch bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen auf. Die Anträge auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

    Voraussetzungen

    Die Anträge können auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.

    Nach Konkurseröffnung können folgende Informationen über die Insolvenzdatei oder bei Gericht kostenlos (auch telefonisch) eingeholt werden:

    • Daten der Schuldnerin/des Schuldners
    • Daten der Gläubigerinnen/Gläubiger
    • Anschrift der Masseverwalterin/des Masseverwalters
    • Frist für die Forderungsanmeldung
    • Datum der Gläubigerversammlung
    • Prüfungstagsatzung

    Fristen

    Der Konkurseröffnungsantrag ist von der Schuldnerin/vom Schuldner ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Insolvenzordnung (IO)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz