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  • Handlungsfähigkeit

    Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.

    Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen

    Ausführliche Informationen zur Handlungsfähigkeit Jugendlicher finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion