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  • Persönliche Dienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

    Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

    Beispiel

    • Fruchtgenuss
      Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
    • Gebrauchsrecht
      Recht zur Nutzung einer fremden Sache, bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
    Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion