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  • Kategorien von Schusswaffen

    Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.

    Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:

    Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial

    Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:

    • Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
    • Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
    • Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
    • Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
    • Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
    • Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
    • Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
    • Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
    • Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können

    Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

    Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

    Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B

    • Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
    • Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen

    Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B

    Eine überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz 1996

    Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres