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  • Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, zeitliche Lagerung

    Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit

    Die Wartezeit bzw. die Mindestversicherungszeit ist die für einen Pensionsanspruch erforderliche Mindestanzahl an aus Versicherungszeiten gebildeten Versicherungsmonaten.

    Zeitliche Lagerung

    Unter zeitlicher Lagerung versteht man die Zuordnung von zur Pensionsversicherung geleisteten Beiträgen zu kalendarischen Zeiträumen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz