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  • Besitz

    Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

    Beispiel

    Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion