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  • Anspruch

    Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.

    Beispiel

    Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.

    Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion