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  • Offizialdelikt

    Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.

    Beispiel

    • Mord
    • Raub
    • Diebstahl
    • Körperverletzung

    Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion