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    Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen

    Allgemeine Informationen

    Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes erhöhte Familienbeihilfe beziehen und finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, steht ein Pauschalbetrag in Höhe von 262 Euro zu.

    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Das Finanzamt (→ BMF)

    Zusätzliche Informationen

    Der monatliche Freibetrag vermindert sich durch pflegebedingte Geldleistungen (beispielsweise Pflegegeld).

    Weiterführende Links

    Außergewöhnliche Belastungen für behinderte Kinder (→ BMF)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen