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    Kauf des Kfz in einem anderen EU-Land als Österreich

    Allgemeine Informationen

    Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

    Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.

    In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) (→ USP) beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

    Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
    • Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
    • Ausländischen Typenschein bzw. Kfz-Brief oder dergleichen
    • EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)

    Tipp

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen