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  • Namensänderung: Geldinstitute

    Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Die meisten Geldinstitute verlangen eine Kopie der Heiratsurkunde.

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion