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  • Miteigentum

    Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion