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  • Altersteilzeitgeld

    Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.

    Online-Ratgeber und -Rechner

    Weiterführende Links

    Altersteilzeitgeld (→ AMS)

    Rechtsgrundlagen

    §§ 27 ff Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

    Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft