Zum Inhalt springen
  • Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension

    Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum 60. Lebensjahr bei Frauen/bis zum 65. Lebensjahr bei Männern ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.

    Hinweis

    Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.

    Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz