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  • Sonderkennzeichen auf österreichischen Kfz

    Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. Für Kfz, die von obersten Verwaltungsorganen, bestimmten Behörden bzw. staatsnahen Unternehmen sowie von Mitgliedern des diplomatischen Personals u.a. verwendet werden, gibt es eigene Abkürzungen. Diese sind in den folgenden Tabellen angeführt.

    Bundesorgane

    Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen der Bundesorgane auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
    Abkürzung Verwendung des Fahrzeugs bestimmt für
    A
    • den Bundespräsidenten
    • die Präsidenten des Nationalrates
    • die Präsidenten des Bundesrates
    • die Mitglieder der Bundesregierung
    • die Staatssekretäre
    • die Mitglieder der Volksanwaltschaft
    • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Rechnungshofes
    • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes
    • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
    • den Präsidenten/Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes

    Landesorgane

    Bei Fahrzeugen, die zur Verwendung für die Präsidenten der Landtage sowie für die Mitglieder der Landesregierungen und die Mitglieder der Landesvolksanwaltschaften bestimmt sind, werden folgende Abkürzungen verwendet:

    Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz-Kennzeichen von Fahrzeugen bestimmter Landesorgane an.
    Abkürzung für das Bundesland
    B Burgenland
    Kärnten 
    Niederösterreich 
    Oberösterreich 
    Salzburg 
    ST  Steiermark 
    Tirol 
    Vorarlberg 
    Wien

    Behörden bzw. staatsnahe Unternehmen

    Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen der Behörden beziehungsweise staatsnahen Unternehmen auf österreichischen Kraftfahrzeugen.
    Abkürzung Verwendung des Fahrzeugs im Bereich
    BD

    Bundesbusdienst – Omnibusse, die zur Verwendung im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung bestimmt sind

    BH  Bundesheer 
    BP  Bundespolizei 
    FV  Finanzverwaltung 
    FW Feuerwehr
    JW  Justizwache 
    PT  Post

    Diplomatisches Personal u.a.

    Folgende Zeichen dürfen an bestimmten Fahrzeugen angebracht werden:

    Diese Tabelle zeigt Sonderkennzeichen auf österreichischen Kraftfahrzeugen von diplomatischem Personal und anderen.

    Zeichen

    Langform

    Anbringung unter anderem an

    CD

    corps diplomatique

    Dienstfahrzeugen internationaler Organisationen in Österreich oder Kfz von Mitgliedern des diplomatischen Personals der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich

    CC

    corps consulaire

    Kfz ausländischer Berufskonsuln in Österreich

    Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des diplomatischen Korps in Wien, von Beamten internationaler Organisationen in Österreich mit gleichartiger Rechtsstellung und anderen setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "D" zusammen (z.B. Abkürzung "WD" für Fahrzeuge von Wiener Diplomaten). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.

    Bei Fahrzeugen von Mitgliedern des Konsularkorps in Österreich setzt sich das Kennzeichen grundsätzlich aus der Abkürzung für das Bundesland und dem Buchstaben "K" zusammen (z.B. Abkürzung "WK" für das Konsularkorps Wien). Bei Fahrzeugen mit dem Standort in Graz wird an Stelle der Landesabkürzung die Bezeichnung der Behörde verwendet.

    Rechtsgrundlagen

    § 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

    Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion