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  • Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

    Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

    Hinweis

    Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion