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  • Sucht und Recht

    In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.

    Tipp:

    Ausführliche Informationen zu den Bestimmungen zu Rauchen und Alkohol für Jugendliche in den einzelnen Bundesländern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion