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  • Einantwortung

    Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden. Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion