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    Streckenmaut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

    Auf besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes gelten für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchsten zulässigen Gesamtgewichts gesonderte Tarife (Streckenmaut). Diese Streckenmaut-Abschnitte sind:

    • A 9 Pyhrn Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel)
    • A 10 Tauern Autobahn: zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel)
    • A 11 Karawanken Autobahn: zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
    • A 13 Brenner Autobahn
    • S 16 Arlberg Schnellstraße: zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)

    Auf den Streckenmaut-Abschnitten besteht keine Vignettenpflicht.

    Für die Streckenmaut sind sowohl Einzelfahrten als auch Jahreskarten erhältlich (Ausnahme für mehrfache Fahrten: Karawankentunnel). Ein Ticket für eine Einzelfahrt kann innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Eine Jahreskarte ist ab dem Tag der ersten Gültigkeit 365 Tage lang gültig.

    Neu

    Die beiden Mautstellen an der A 9 Pyhrn Autobahn (Bosruck und Gleinalm) können mit einem digitalen Streckenmaut-Ticket oder der Digitalen Streckenmaut-Jahreskarte nun auch schrankenlos durchfahren werden (nähere Informationen auf der Seite der ASFINAG).

    Betroffene

    Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Zuständige Stelle

    Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG) – Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH.

    Verfahrensablauf

    Die Streckenmaut-Tickets (Einzelfahrt oder Jahreskarte) können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle in bar, mit Kreditkarte, Tankkarte oder Bankomatkarte oder online im ASFINAG-Mautshop gekauft werden. Der Online-Kauf muss vor der Fahrt abgeschlossen sein. 
    Weiters sind Streckenmauttickets auch an diversen ASFINAG-Vertriebsstellen sowie ASFINAG-Automaten erhältlich.

    Lenkerinnen/Lenker können mit dem Pkw an der Mautstelle in eine beliebige geöffnete Spur oder – wenn vorab bereits ein Streckenmaut-Ticket erworben wurde – in die grün markierte Spur fahren (A 9). Ausnahme: "GO-Spur" ganz rechts an den Mautstellen auf der A 10, A 11, A 13 und S 16 – hier gilt für Kfz bis 3,5 t ein Fahrverbot! Das Kfz-Kennzeichen wird an der Mautstelle automatisch erkannt, bei gültigem Ticket öffnet sich der Schranken automatisch.

    Beim Erwerb einer Digitalen Streckenmaut sollte besonders auf die richtige Eingabe/Angabe des Kfz-Kennzeichens geachtet werden. Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker, die eine streckenmautpflichtige Strecke mit einem Fahrzeug benutzen, deren/dessen Kennzeichen nicht richtig registriert wurde, begehen eine Verwaltungsübertretung.

    Achtung

    Wird die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte als Konsumentin/Konsument online gekauft (im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App), ist sie frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Rücktrittsrecht von Verbraucherinnen/Verbrauchern im Fernabsatz (Konsumentenschutz). Wird die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte bei einer Mautstelle erworben, ist sie sofort gültig.

    Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte kann auch im Abo bezogen werden. Mit Abschluss des Abos verlängert sich die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte zum jeweils gültigen Tarif bis auf Widerruf automatisch für das Folgejahr. Die neue Jahreskarte ist dann unmittelbar nach Ablauf der alten Jahreskarte gültig.

    Erforderliche Unterlagen

    • Jahreskarte ohne Vignettenanrechnung, Einzelfahrten, 14-Fahrten-Monatskarte auf der A 11: keine Unterlagen erforderlich
    • Jahreskarte mit Vignettenanrechnung:
      • Quittungsallonge (Trägerfolie) der Klebe-Jahresvignette oder
      • Produkt-ID einer für das idente Kfz-Kennzeichen gültigen Digitalen Jahresvignette
    • Jahreskarte für Berufspendlerinnen/Berufspendler, Jahreskarte für Präsenz- und Zivildiener, Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker von Behindertenfahrzeugen, Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung auf der A 13, Anrainerkarte A 13: siehe Antragsformulare bzw. Finanzielle Unterstützungen (Maut)

    Kosten

    Informationen zu den Tarifen der Streckenmaut finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Hinweis

    Berufspendlerinnen/Berufspendler sowie Präsenz- und Zivildiener erhalten in Kombination mit einer gültigen Jahresvignette und unter Erfüllung aller Voraussetzungen eine Jahreskarte für einen Streckenmaut-Abschnitt gratis. Die Voraussetzungen finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

    Zusätzliche Informationen

    Service "Digitale Streckenmaut FLEX"

    Die Digitale Streckenmaut FLEX ist ein kostenloser Service der ASFINAG, mit dem Sie die Streckenmaut bargeldlos und ohne Anhalten an den Mautstellen zahlen können. Die Abrechnung erfolgt beim FLEX-Service automatisch im Nachhinein.

    Für jedes Kennzeichen, das im ASFINAG-Mautshop registriert ist, kann die Digitale Streckenmaut FLEX aktiviert werden. Alle Durchfahrten an allen Mautstellen werden übersichtlich unter "mein Konto" aufgelistet. Abgerechnet werden die Fahrten über die Kreditkarte (American Express, Diners Club, Mastercard, VISA) oder mittels SEPA-Lastschrift. Die Aktivierung weiterer Kfz-Kennzeichen oder die Änderung des hinterlegten Zahlungsmittels ist jederzeit möglich.

    Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

    Das Streckenmaut-Entgelt für einen Streckenmaut-Abschnitt gilt nur dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn auf das Kfz-Kennzeichen ein gültiges Streckenmaut-Ticket registriert ist oder an der Mautstelle ein Streckenmaut-Ticket erworben wird.

    Kraftfahrzeuglenkerinnen/ Kraftfahrzeuglenker, die streckenmautpflichtige Abschnitte benützen, ohne das Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten, werden von der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Durch Bezahlung der Ersatzmaut können die betroffenen Lenkerinnen/Lenker ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermeiden, in dem Strafen zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.

    Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter Service- und Kontrolldienst auf der Seite der ASFINAG.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Servicestellen

    Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:

    ASFINAG Maut Service GmbH
    Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
    Telefon: +43 (1) 955 1266
    Fax: +43 (1) 955 1277

    E-Mail: info@asfinag.at
    Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich

    Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie