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  • Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

    General information

    Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus diesem gefordert werden.

    Competent authority

    Procedure

    Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.

    Legal basis

    Last update: 01.04.2025
    Responsible for the content: Bundesministerium für Inneres