Zum Inhalt springen
  • Registerauszug Ehen

    Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen

    Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.

    Der Registerauszug Ehe enthält:

    • Personendaten der Eheleute,
    • den Tag und den Ort der Eheschließung,
    • gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
    • das Datum der Ausstellung und
    • die Amtssignatur.

    Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.

    Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion