Zum Inhalt springen
  • Volljährigkeit

    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion